Bei fast allen Existenzgründern stellt sich früher oder später die Frage nach der richtigen Rechtform.
Die gute Nachricht: Nichts muss für die Ewigkeit sein. Im Laufe der unternehmerischen Entwicklung kann und sollte hier durchaus nachjustiert werden. Wertvolle Hinweise liefert hier häufig der Steuerberater, der das Unternehmen fortlaufend begleitet.
Die schlechte Nachricht: Wer sich anfangs keine Gedanken macht und einfach loslegt, rutscht u.U. in eine Rechtform und damit gesetzliche Regelungen, die gar nicht gewünscht sind. Gerade bei Personengesellschaften, bei denen es keines formellen Gründungsaktes bedarf, wo die Beteiligten also nicht eigens zum Notar gehen und ihre Gesellschaft ins Handelsregister eintragen lassen müssen, kann dies durchaus passieren, ohne dass sich die Beteiligten so richtig darüber im Klaren sind.
In diesem Fall finden – mangels Regelungen und Absprachen zwischen den handelnden Personen – u.U. gesetzliche Regelungen Anwendung, die den Erwartungshaltungen gar nicht entsprechen. Diskussionen im weiteren Verlauf sind quasi vorprogrammiert. Außerdem kostet ein späterer Rechtsformwechsel häufig Zeit, Geld und Nerven.
Die Lösung: Durchdenke bei deiner Gründung frühzeitig die wesentlichen Faktoren. Und dekliniere diese Überlegungen auch in der weiteren unternehmerischen Entwicklung immer wieder durch.
Hört sich komplizierter an, als es tatsächlich ist.
Im Grunde handelt es sich um ein kleines Puzzle, das sich insbesondere aus folgenden Teilen zusammensetzt:
- Anzahl der Gründer
- Geschäftsmodell
- Gründungsaufwand/Verfügbares Kapital
- Haftungsfragen
- Steuerliche und administrative Erwägungen
- Außenwirkung/Image
- Finanzierungs- und Beteiligungsfragen
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