Gründer sehen sich früher oder später mit einer Vielzahl vertraglicher Absprachen und Regelungen konfrontiert. Welche Verträge das im Einzelnen sind, hängt ganz wesentlich mit der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit, der Branche und dem Gründungsstadium zusammen. Für fast alle Gründer aber spielen folgende Verträge bereits innerhalb der ersten Monate eine Rolle:
- Gesellschaftsvertrag (bei mehreren Gründern)
- Miet- und Leasingverträge
- Darlehens- und sonstige Finanzierungsverträge
- Verträge mit Freelancern und Dienstleistern
- Anstellungsverträge/Geringfügige Beschäftigungen
- Lieferantenverträge
- Kundenverträge und AGB
- Kooperationsvereinbarungen
- Persönliche Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.)
Einige Verträge werden den Gründern von den Vertragspartnern gestellt und unterliegen kaum der Verhandlungs-und Einflussmöglichkeit. So z.B. der Darlehensvertrag mit der Hausbank oder der Vertrag über das Firmenwagenleasing. Hier gilt es, die abgebildeten Konditionen zu checken, Unklarheiten vor Vertragsschluss zu beseitigen und bei Bedarf nachzujustieren.
Manche Verträge aber sind vom Unternehmer selbst vorzugeben, z.B. die Verträge mit seinen Kunden. Gerade hier sollte der Gründer ein ureigenes Interesse haben, dass die vertraglichen Regelungen seinen Vorstellungen entsprechen, dass alle wesentlichen Inhalte abgebildet, die Formulierungen klar und eindeutig sind und – mindestens ebenso wichtig – dass sie im Falle eines Rechtsstreits gerichtlicher Überprüfung standhalten und nicht in sich zusammenfallen.
GRÜNDER-STERNE-TIPP:
Je zentraler ein einzelnes Vertragsverhältnis für das Geschäftsmodell, je langfristiger die vertragliche Bindung, je individueller die beabsichtigten Regelungen und je hochvolumiger der Vertragsgegenstand oder das Haftungsrisiko, desto wichtiger sind die vertraglichen Einzelheiten. In diesem Fall sollten keinesfalls ungeprüft Mustertexte aus dem Internet verwendet werden. Hier macht sich die Einholung fundierter rechtlicher Beratung bezahlt.
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