Welche Verträge braucht ein Gründer?

Mit welchen Vertragstypen sollten Gründer sich vertraut machen, weil sie meist schon in den ersten Monaten eine Rolle spielen?

Gesellschaftsvertrag:

Er regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens. Seine Inhalte, aber auch die Möglichkeiten individueller Ausgestaltung und nachträglicher Änderung und Anpassung, hängen ganz wesentlich von der Rechtform des Unternehmens ab.

Miet- und Leasingverträge:

Falls das Unternehmen Geschäftsräume oder Ausrüstung mietet oder least, werden entsprechende Verträge benötigt.

Darlehens- und sonstige Finanzierungsverträge:

Wesentliche Weichenstellung hierbei ist zunächst, wer der Darlehensgeber ist – eine Bank, jemand aus dem persönlichen Umfeld des Gründers oder andere Geldgeber?

Verträge mit Freelancern und Dienstleistern:

Gerade in der Anfangsphase arbeiten Gründer häufig mit externen Dritten zusammen. Hier sollten Gründer das Thema Scheinselbständigkeit im Auge behalten.

Anstellungsverträge/Geringfügige Beschäftigungen:

Sollen frühzeitig Mitarbeiter eingestellt werden, werden Arbeitsverträge benötigt, die die Inhalte der Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeiten, Verantwortlichkeiten usw. regeln.

Lieferantenverträge:

Wenn das Unternehmen Produkte von Lieferanten bezieht, sind Vereinbarungen über Lieferkonditionen, Preise, Qualität und Zahlungsbedingungen erforderlich.

Kundenverträge:

Ob beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen – die Kundenverträge sollten die wesentlichen Punkte wie Preise und Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Haftung ggü. den Kunden regeln.

Kooperationsvereinbarungen:

Will das Unternehmen mit anderen Unternehmen oder Einzelpersonen zusammenarbeiten, ist es ratsam, hier frühzeitig klare Absprachen zu treffen.

Persönliche Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.):

Je nach Rechts- und Finanzierungsform kann es sein, dass Vertragspartner (z.B. Finanzgeber) persönliche Sicherheiten von den Gründern einfordern. Gerade weil hier das Privatvermögen betroffen ist, sollten die entsprechenden Verträge vor Abschluss überprüft werden.

GRÜNDER-STERNE-TIPP:

Gerade wenn Sachverhalte ein grenzüberschreitendes Element aufweisen, ist Vorsicht geboten. Wenn z.B. der Lieferant oder Kunde im Ausland sitzt. Hier sollten klare und rechtssichere Vereinbarungen getroffen werden, welches Recht überhaupt anwendbar ist (Rechtswahl) und welches Gericht im Streitfall zuständig wäre (Gerichtsstand). Spätestens an dieser Stelle wird es für den juristischen Laien kompliziert und rechtliche Beratung ist, zumindest bei den wesentlichen Vertragsverhältnissen, geboten.

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