Nomen est omen: Unternehmensname aus Gründersicht

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Wahl des richtigen Namens eine entscheidende Rolle: Cool und einprägsam soll er sein, deine Zielgruppe punktgenau ansprechen, den richtigen Vibe für dein Produkt oder deine Dienstleitung transportieren. Daneben spielen praktische Dinge wie die Verfügbarkeit der passenden Domain oder auf sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle. Aber was musst du aus rechtlicher Sicht beachten?

Markenschutz beachten

✴ Zunächst darf der Name keine bestehenden Markenrechte Dritter verletzen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige, gründliche Recherche in nationalen und internationalen Markenregistern.

Ähnlichkeit vermeiden

✴ Daneben darf der Firmenname – unabhängig von etwaigem Markenschutz – nicht identisch mit bereits bestehenden Firmen sein oder diesen stark ähneln. Es empfiehlt sich eine Überprüfung im Handelsregister bzw. Nachfrage bei der zuständigen IHK. Darüber hinaus können – je nach Rechtform – weitere firmenrechtliche Vorgaben zu beachten sein.

Vorgaben beachten

✴ Viele Gründer starten als Einzelunternehmer oder – beim Zusammenschluss mehrerer – als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR) und wollen ihr Business unter einem sog. Phantasienamen betreiben. Hierbei gibt es einige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten.

Fair bleiben

✴ Zunächst darf der Phantasiename nicht irreführend sein. Er darf bei Dritten also keine falschen Vorstellungen über die Art oder den Umfang des Geschäfts wecken. Darüber hinaus muss – gerade bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleuten und GbRs – in Geschäftsunterlagen, Rechnungen und z.B. im Impressum der Unternehmenswebsite der vollständige Name des Inhabers (u.U. in Kombination mit dem Phantasienamen) angegeben werden.

Besonderheiten beachten

✴ Der Name einer GbR muss mindestens den Namen eines Gesellschafters enthalten. Üblich ist jedoch, dass im Firmennamen alle Gesellschafter, häufig nur mit ihren Nachnamen, aufgeführt werden. Daneben muss der Name die Rechtsform der Gesellschaft erkennbar machen. Häufig geschieht dies durch Kombination aller Elemente, z.B. „Blumenparadies Maier und Müller GbR“.

🌟💡 GRÜNDER-STERNE-TIPP:

Setze dich frühzeitig mit den praktischen wie rechtlichen Vorgaben an den Namen deines zukünftigen Unternehmens auseinander, und zwar BEVOR du den Namen – auch nur im kleinen Kreis – verwendest, deine Website sicherst, die Homepage mit Inhalten füllst oder dein Logo und Branding erstellen lässt 💡🌟

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