Kapitalaufbringung bei GmbH und UG – wieviel, wann und vor allem wie?

Wer sich mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft auseinandersetzt, kommt an der Frage der Kapitalaufbringung nicht vorbei. Die erste Frage in diesem Zusammenhang lautet: In welcher Höhe soll bzw. muss die Gesellschaft mit Eigenkapital ausgestattet werden?

– Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der sogenannten UG, ist theoretisch bereits ab einem Euro möglich. In der Praxis ist das jedoch selten sinnvoll, da die UG ansonsten Gefahr läuft, schon bei den ersten vertraglichen Verpflichtungen zahlungsunfähig oder überschuldet zu sein. Ein Stammkapital von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro ist in der Regel empfehlenswert.

– Die GmbH hat ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Was viele nicht wissen: Zur Gründung reicht zunächst die Einzahlung von 12.500 Euro. Die zweite Hälfte muss im Ernstfall, etwa bei finanziellen Schwierigkeiten der GmbH, von den Gesellschaftern nachgezahlt werden.

Zur Art der Kapitalaufbringung gibt es zwei Varianten: Bar- und Sachgründung

Bargründung: Die Gesellschafter leisten ihre Einlagen in Form von Geld. Dieses wird auf ein Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt oder überwiesen. Eine Bargründung ist einfacher, da keine Gutachten oder Bewertungen erforderlich sind. Es genügt der Nachweis über die Einzahlung.

Sachgründung: Statt Geld bringen die Gesellschafter Sachwerte ein – zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien, Patente oder Rechte. Die Werthaltigkeit dieser Gegenstände muss durch Gutachten nachgewiesen werden. Dadurch ist die Sachgründung aufwendiger und rechtlich komplexer, kann aber sinnvoll sein, wenn bereits Vermögenswerte vorhanden sind, die in das Unternehmen eingebracht werden sollen.

Wichtig für die UG:
Bei der UG ist eine Sachgründung nicht zulässig. Das Stammkapital muss zwingend in Geld eingezahlt werden.

Gründersterne-Tipp:
Besprich frühzeitig mit deinem Anwalt und Steuerberater, welche Form der Kapitalaufbringung in deinem Fall sinnvoll ist. Entscheidende Frage dabei: Möchtest du vorhandene Vermögenswerte nutzen oder gründest du komplett neu und ohne Vorhandenes?

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Dann sprich uns gerne an – wir unterstützen dich bei der passenden Weichenstellung.

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