Wir kooperieren nur, wir sind keine GbR!

Gesellschaftsform

„Wir kooperieren nur, wir sind keine GbR!“

So oder so ähnlich schon oft gehört von Gründern und Unternehmern. Gerade für Soloselbstständige und kleinere mittelständische Unternehmen ist die Kooperation mit anderen oft unerlässlich. Und ja, häufig hat man – gerade in der Anfangsphase – nicht die Ressourcen, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Überhaupt: Man kann und will doch nicht mit jedem Kooperationspartner eine GbR gründen …

Aber wann ist eine Kooperation zugleich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Laut § 705 BGB wird eine GbR durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter dazu verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

Das klingt zunächst so, als müsste ein schriftlicher Vertrag vorliegen, um eine GbR zu gründen. Dem ist jedoch nicht so. Bereits mündliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, die auf eine Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Projekt gerichtet sind, können ausreichen.

Beispiele aus der Praxis:

– Zwei Freiberufler (z. B. Architekten) schließen sich für ein gemeinsames Projekt zusammen
– Büronachbarn mieten gemeinsam ein Gartengrundstück
– Befreundete Unternehmer organisieren eine Veranstaltung und teilen Einnahmen und Ausgaben

Werden die genannten Merkmale erfüllt, entsteht eine GbR automatisch – auch ohne dass die Beteiligten dies ausdrücklich beabsichtigen. Manchmal, ohne dass sie es überhaupt wissen. Und genau hier liegt die Herausforderung. Denn: Sobald eine GbR besteht, haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR.

Gründersterne-Tipp:
Es ist ratsam, die Bedingungen der Zusammenarbeit klar zu regeln – insbesondere je höher das zeitliche oder finanzielle Engagement der Beteiligten ist oder je größer das Haftungsrisiko. Wer nichts regelt, für den gelten automatisch die gesetzlichen Vorgaben – zum Beispiel in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Gewinn- und Verlustverteilung, Entscheidungsfindung sowie den Ein- oder Austritt von Gesellschaftern. Gerade bei späteren Unstimmigkeiten kann das unangenehme Konsequenzen haben.

Du fragst dich, ob deine Kooperation bereits eine GbR darstellt? Ob du besser etwas schriftlich fixieren solltest? Oder willst du mit uns zusammenarbeiten?
Sprich uns gerne an!

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