Muss man als Gründer die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zwingend irgendwo anzeigen?
Klare Antwort: Ja! Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist in Deutschland stets anzumelden. Wo genau, hängt davon ab, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Freiberufliche Tätigkeit: Anmeldung beim Finanzamt
Als Freiberufler musst du dem Finanzamt formlos mitteilen, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Anschließend bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du online über ELSTER ausfüllen kannst. Du erhältst daraufhin deine Steuernummer.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und sind in der Regel nicht Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) – eventuell aber bei berufsständischen Kammern (z. B. Ärztekammer, Steuerberaterkammer usw.).
Gewerbliche Tätigkeit: Anmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde
Als Gewerbetreibender füllst du ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus – online oder vor Ort. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK (Mitgliedschaft ist Pflicht), ggf. Berufsgenossenschaften sowie bei Handelsregisterpflicht auch das zuständige Amtsgericht.
Auch als Gewerbetreibender bekommst du vom Finanzamt anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Was du vorher klären musst
Einige selbständige Tätigkeiten müssen in Deutschland nicht nur angemeldet, sondern auch genehmigt werden. Das betrifft sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten – insbesondere solche mit besonderer Verantwortung, Risiken oder Schutzbedarf der Allgemeinheit.
Dazu zählen z. B.:
-
die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit
-
die Gründung eines meisterpflichtigen Handwerksbetriebs
-
die Eröffnung einer Gaststätte mit Alkoholausschank
In diesen Fällen brauchst du eine staatliche Genehmigung, Zulassung oder Konzession. Welche Behörde zuständig ist (z. B. Gesundheitsamt, IHK, HWK, Ordnungsamt), hängt von der Art der Tätigkeit ab. Oft sind zusätzlich Nachweise wie Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis oder Meisterbrief erforderlich.
Gründer-Sterne-Tipp: Unfallversicherung & Sozialversicherung nicht vergessen
Unabhängig von der Art deiner Tätigkeit solltest du prüfen, ob du dich bei einer Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) anmelden musst. Auch die Frage nach möglichen Sozialversicherungspflichten (z. B. bei Künstlern, Lehrern, Pflegeberufen) solltest du frühzeitig klären.
Du hast Fragen oder willst mit uns zusammenarbeiten?
Sprich uns gerne an!
Für alle Themen rund um Recht, Versicherungen, Businessplan & Finanzen ist unser Team Geld & Sicherheit für dich da.
Team TEXT & BILD
Tanja Deuß – #fotografie #sichtbarkeit #mediendesign
Barbara Stromberg – #expertentexte #webseite #presse
Team PERSÖNLICHKEIT & TEAM
Dr. Michael Conrad – #unternehmerischePerspektive #Vision #Mediation
Helga Miegel – #teamsgesundaufstellen #agileteamentwicklung #Klarheit #Stabilität #Wirkung
Team GELD & SICHERHEIT
Markus Gürtler - #businessplan #förderung #gründerberatung
Sandra Hartmann – #risikoanalyse #bedarfsermittlung #versicherung
Ilona Mock – #recht #vertraege #unternehmenskauf